Da die Diskussion der Sache- und Rechtslage in einem ordentlichen Gerichtsverfahren mit Prozesskostenhilfe nicht zu erreichen ist, wurde am Amtsgericht eingereicht. Ausgangspunkt war, zu überlegen wie Staatskasse und Steuerzahlerin vor einem erheblichen Schaden zu bewahren sind.
Da im Grundsatz das erhebliche verschwundene Geldvermögen, Einkommen und die erheblichen nicht angegebenen von der Gegnerin vom Erblasser erhaltenen Geschenke im Prozesskostenhilfeverfahren vor den Berliner Gerichten keine Rolle spielte, kann dies auch nicht in die Gerichtsgebühr einfliessen, es kann auch nicht beziffert werden, womit der pauschale Wert von 5000€ angesetzt wurde und daher am Amtsgericht Spandau Klage eingereicht wurde.
Das AG Spandau nahm allerdings, im Gegensatz zu den mit Prozesskostenhilfe befassten Gerichten, den Vortrag zu dem verschwundenen Geldvermögen wahr und setzte die Gebühr auf 6951€ fest.
Gegen die Streitwertfestsetzung u.a. wurde Erinnerung, Gegenvorstellung, Beschwerde erhoben. Allerdings ist damit zu rechnen, dass es dabei bleibt, hilfsweise wurde dann erneut Prozesskostenhilfe beantragt. Immerhin gibt es ja insofern eine neue Sachlage als das AG das verschwundene Geldvermögen gewürdigt hat. Allerdings ist man dann wieder am LG gelandet, wo man bis dato der Meinung war, dies ist alles nicht wesentlich, angekündigter und augenscheinlich auch durchgeführter Betrug sind egal, man möchte nur schauen, was da ist (wie das bewerkstelligt wird, wenn man nicht wahrnimmt, das alles aufgrund Betrugs verschwunden ist, ist fraglich) womit wiederum die Ablehnung im Raum steht.
Einen Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren gibt es nur für diejenigen, die in der Lage sind, die Gerichtsgebühr aufzubringen- so jedenfalls meine bisherige Erfahrung in den erbrechtlichen Kammern des LG und KG.
Daher habe ich mich entschlossen einen Aufruf Prozessfinanzierung zu starten: birgitta@vulnerabel-rechtlos.de.
Eine Anwältin habe ich und sie ist wegen Ratenzahlung angefragt.